Zum Schutz der Verantwortlichen und des Vereinsvermögen

TTBL

Außerordentliche Mitgliederversammlung des TSV beschließt die Ausgliederung der 1. TT-Mannschaft und Gründung einer GmbH

Bad Königshofen (rd) Je mehr Geld fließt bei einem Verein, desto höheres Risiko besteht für die mit dem Privatvermögen haftenden Personen wie auch für das Vereinsvermögen. „Irgendwann ist es so weit, dass es nicht mehr anders geht“, bat der 1. Vorsitzende des TSV Bad Königshofen Thorsten Eckart die erstaunlich zahlreich erschienenen Mitglieder um Verständnis. Es ging nämlich bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung um die Ausgliederung des Spielbetriebs der 1. Tischtennismannschaft, die nunmehr ihre dritte Saison in der TTBL spielt: Mit Profispielern und einem Gesamtetat der Tischtennisabteilung (bisher) im unteren sechsstelligen Bereich.

Deshalb schilderte Thorsten Eckart zunächst einmal die Ausgangssituation. Demnach laufen bisher der gemeinnützige Zweckbetrieb des Vereins mit verschiedenen Sparten im Jugend- und Erwachsenenbereich sowie auch der Wirtschaftsbetrieb (TTBL plus Sportheim) über eine Kasse bzw. Buchhaltung. Dabei müsse eine saubere Trennung zwischen beiden akribisch genau beachtet werden. Zudem dürfe im wirtschaftlichen Bereich kein Defizit entstehen, welches durch den Verein mittels Mitgliedsbeiträgen oder Spenden ausgeglichen werden müsste.

Durch den Spielbetrieb der Bundesliga-Mannschaft hätten sich aber die Geldbewegungen im letzten Jahr deutlich erhöht, so dass das Risiko für den Verein und dessen Verantwortlichen, sprich die Vorstandschaft, insbesondere den 1. Vorsitzenden (Torsten Eckart) und den Kassier (Josef Ort), erheblich gestiegen sei. Im schlimmsten Fall könne der Verein die Gemeinnützigkeit verlieren und müsste den Zweckbetrieb einstellen oder er gerate in eine finanzielle Schieflage, für die unter anderem der Vorsitzende und der Kassier privatrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Deshalb seien Gespräche mit zwei Steuerbüros, mit Anwälten der TTBL in Fulda und mit Anwälten für Insolvenzrecht und Sportrecht geführt worden. Außerdem habe man sich ausgetauscht mit anderen Vereinen wie zum Beispiel dem TTC indeland Jülich. Beispiele für eine vergleichbare Maßnahme aus der Region seien der HSC Bad Neustadt oder auch die Würzburger Kickers.

Eckart stellte anschließend vier mögliche Modelle vor, wie der Situation zu begegnen sei, kehrte Vor- und Nachteile heraus und verriet, dass sich die Vorstandschaft nach eingehenden Beratungen für das Modell 4 entschieden habe. Dieses sehe die Gründung einer eigenen GmbH mit dem TSV Bad Königshofen als alleinigen Gesellschafter vor. Demnach behielten der Verein und Tischtennisabteilung am meisten Unabhängigkeit, könnten Dritte am wenigsten in Entscheidungen eingreifen. Allerdings müsse der TSV eine Einlage von 25000 Euro einbringen plus 5000 Euro für Gründungskosten wie Notar, Anwälte u.s.w. Bei diesem Modell, so Eckart, „besteht das geringste Risiko, es sei allerdings etwas kostspieliger am Anfang.“ Hinzuzufügen sei, dass ein Teil dieser Summe in Form von vorhandenen Sachwerten, die ausschließlich für den TTBL-Betrieb benötigt werden, wie zum Beispiel zwei Zusatztribünen, spezielle Tische oder der rote Tischtennis-Bodenbelag, angerechnet werden könne. Es sei damit etwa die Hälfte der Summe zu decken, und für den Rest könne eine dafür aufgebrachte Sponsoren-Spende verwendet werden. Überhaupt sei die Zeit so weit fortgeschritten, dass die Ausgliederung erst für die Saison 2020/21 zum Tragen komme.

Das für die Gründung der GmbH investierte Geld sei aber nicht verloren, sofern es zu keiner Insolvenz komme. „Der TSV ist alleiniger Entscheider über die Belange der GmbH.“ Es müsse aber ein Geschäftsführer bestellt werden, dessen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten durch einen Vertrag zu regeln seien, der mit einem Anwalt ausgearbeitet werden müsse.

Im Anschluss daran stellte der TSV-Vorsitzende der Versammlung einen umfangreichen Katalog von Fragen vor, die sich bei den zahlreichen Diskussionen innerhalb der Vorstandschaft und darüber hinaus ergeben hätten, und lieferte gleich die Antworten mit. Auch die Anwesenden rief er auf, ihre Meinung kundzutun und weitere Fragen zu stellen. Wovon auch rege Gebrauch gemacht wurde. Bevor es zur Abstimmung ging, wurden auch diese von Eckart und seinem Stellvertreter Dr. Matthias Schmitt ausführlich und in bemerkenswert kompetenter Weise beantwortet. „Es sollen alle Details geklärt werden. Es soll jeder die Möglichkeit zum Widerspruch oder zu anderen Vorschlägen haben“ unterstrich er und nannte deshalb die gebotene Transparenz bei einer Entscheidung mit solcher Tragweite. Über den Namen der GmbH sei noch zu entscheiden. „TSV Bad Königshofen GmbH wäre eine Möglichkeit. Aber auch da sind wir nach allen Seiten offen.“ Die Bundesligamannschaft, so war zu erfahren, solle auf jeden Fall weiterhin als TSV Bad Königshofen antreten.

Eckart fasste die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit Anwälten und Steuerberatern zusammen: „Die sicherste Variante ist die Gründung einer GmbH. Der Bezug zum TSV ist hier am größten, da der Name in Bezug auf den Hauptverein gewählt werden kann, ebenso die Identifikation für Helfer und Sponsoren. Der TSV bzw. dessen Vorstandschaft ist einziger Entscheider über Abläufe innerhalb der GmbH. Der TSV kann den Geschäftsführer ohne weitere Mitsprache einstellen und kündigen und entscheidet allein, was mit den möglichen Gewinnen aus der GmbH passiert.“ Nachdem die letzte Frage beantwortet war, kam es zur Abstimmung über die Ausgliederung und Gründung einer GmbH, die ohne Enthaltung und ohne Gegenstimme der Mitglieder beschlossen wurde.